Musikinstrumente
Musikinstrumente
Allgemeines
Die Größe des Musikinstrumentes, das Sie mit an Bord nehmen dürfen, hängt von Ihrem zulässigen Handgepäck ab. Große Musikinstrumente, die größer sind als 30 × 117 × 38 cm, können in der Kabine nicht mitgenommen werden und müssen im Frachtraum transportiert werden. In der folgenden Auflistung können Sie die Einzelheiten entnehmen.
Kleines Handgepäckstück
Instrument mit den max. Abmessungen von 45 × 36 × 20 cm (einschließlich Instrumentenkoffer) ist erlaubt.
Bedingungen:
– Kann in kleinem Handgepäckstück oder anstelle eines kleinen Handgepäckstücks mit an Bord genommen werden
– Muss unter den Vordersitz passen
Großes Handgepäckstück
Instrumente mit den max. Abmessungen von 56 × 45 × 25 cm (einschließlich Instrumentenkoffer) sind erlaubt.
Bedingungen:
– Kann in einem großem Handgepäckstück oder anstelle eines großen Handgepäckstücks mit an Bord genommen werden
– Muss in ein Gepäckfach passen
– Zusätzlich zum kleinem Handgepäckstück
Instrumente, die größer sind als 56 × 45 × 25 cm, aber nicht größer als 30 × 117 × 38 cm (einschließlich Instrumentenkoffer) sind erlaubt.
Bedingungen:
– Anstatt eines großen Handgepäckstücks
– Muss in ein Gepäckfach passen.
– Zusätzlich zum kleinem Handgepäckstück
Große Instrumente
Musikinstrumente, die größer sind als 30 × 117 × 38 cm, können in der Kabine nicht mitgenommen werden und müssen im Frachtraum transportiert werden, indem Sie es als Aufgabegepäck aufgeben. Die maximale Gesamtgröße (Länge + Breite + Höhe) muss unter 275 cm betragen und beachten Sie die jeweiligen Gewichtsgrenze vom gebuchten Aufgabegepäck.
Verpacken Sie bitte Ihr Instrument sicher und geschützt, Optimalerweise haben Sie einen stabilen Instrumentenkoffer.
Wir empfehlen Ihnen, vor der Reise eine spezielle Reiseversicherung abzuschließen.